Handlungsempfehlungen im Verdachtsfall

Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust

  • Machen Sie alle Handlungsschritte transparent und bewahren Sie Ruhe und Besonnenheit.
  • Überstürzen Sie keine Aktionen.
  • Vermeiden Sie die direkte Konfrontation des vermutlichen Täters mit dem Verdacht.

Schenken Sie Vertrauen, hören Sie zu, nehmen Sie ernst

  • Reagieren Sie wertschätzend mit klaren sachlichen Bewertungen. Keine Überforderung.
  • Beobachten Sie das Verhalten des potenziell betroffenen jungen Menschen. Notieren Sie das Gespräch möglichst genau.
  • Machen Sie keine eigenen Ermittlungen zum Tathergang.

Erkennen Sie die eigenen Grenzen und Möglichkeiten an

  • Führen Sie keine eigenen Befragungen durch.
  • Geben Sie den verdächtigten Personen keine Informationen.

Holen Sie sich Hilfe

  • Sprechen Sie mit einer Person des eigenen Vertrauens, ob die Wahrnehmungen geteilt werden.
  • Bringen Sie ungute Gefühle zur Sprache und legen Sie den nächsten Handlungsschritt fest. Nehmen Sie mit der Ansprechperson des Trägers (geschulte Fachkraft) Kontakt auf. Holen Sie gegebenenfalls fachliche Beratung ein.
  • Bei einem begründeten Verdacht können Sie eine Fachberatungsstelle oder eine Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII hinzuziehen. Diese schätzen das Gefährdungsrisiko ein und beraten bei weiteren Handlungsschritten.

Weiterleitung an die Ansprechperson des Bistums oder von Jugendamt/Polizei

  • Wenden Sie sich zur Abwendung einer akuten Gefahr direkt an die Polizei.
  • Teilen Sie einen begründeten Verdacht gegen haupt- oder ehrenamtliche Mitarbeitende umgehend der Ansprechperson für Missbrauch im Bistum Hildesheim mit.
  • Melden Sie begründete Verdachtsfälle außerhalb kirchlicher Zusammenhänge dem örtlichen Jugendamt.