Eingreifen: Intervention

Sie vermuten oder wissen von Missbrauch in Ihrer Umgebung? Sie sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen, wie Sie die Betroffenen schützen und weiteres Unheil verhindern können?

Zentrale Anlaufstelle für von Gewalt betroffene Frauen

Eine zentrale Anlaufstelle für Frauen, die als Erwachsene Gewalt im kirchlichen Raum erfahren haben, bietet die Deutsche Bischofskonferenz an. Sie ermöglicht betroffenen Frauen kostenlose und anonyme Beratung nach geistlichem und/oder sexuellem Missbrauch in kirchlichen Kontexten, einschließlich der Orden. Getragen wird die Anlaufstelle von der Arbeitsstelle für Frauenseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz.

WWW.GEGENGEWALT-ANFRAUEN-INKIRCHE.DE 

Wie funktioniert das Verfahren zur Anerkennung des Leids?

  1. Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch erlebt haben, wenden sich an die unabhängigen Ansprechpersonen einer (Erz-)Diözese.
  2. Die unabhängigen Ansprechpersonen führen ein Gespräch und können beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen.
  3. Der Antrag wird von der Ansprechperson oder der Diözese an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weitergeleitet.
  4. Die Unabhängige Kommission legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.
  5. Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission informiert die betroffene Person sowie die zuständige Diözese und zahlt die festgelegte Summe direkt aus.

Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen

Seit dem 1. Januar 2021 gilt im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz das erweiterte Verfahren auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde. Es ist möglich, Erstanträge sowie erneute Anträge zu stellen. Die neu eingerichtete Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson des Bistums entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Antragsformulare

Das jeweilige Antragsformular kann man selbst herunterladen und ausdrucken oder telefonisch anfordern unter 05121-307 172.

Weitere Informationen und Antragsformulare


Ansprüche an die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG)

Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) hat im Jahr 2022 die deutschen Bistümer darüber informiert, dass in Fällen des sexuellen Missbrauchs die Möglichkeit für die Betroffenen besteht, Leistungen der Berufsgenossenschaft zu erhalten. Unter anderem kann eine ehrenamtliche Arbeit wie z. B der Ministrantendienst unter den Versicherungsschutz der VBG fallen.

Das Bistum Hildesheim ist als Arbeitgeber rechtlich verpflichtet die Fälle an die VBG zu melden. Die Prüfung und Entscheidung, ob ein Versicherungsfall tatsächlich vorliegt, obliegt allein der VBG.

Wichtig: Keinesfalls wird das Bistum Hildesheim ohne das Einverständnis der Betroffenen eine Meldung vornehmen!