Welche Maßnahmen werden getroffen?
Die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz vom 01.01.2020 erhebt die Entwicklung eines Schutzkonzeptes für jeden katholischen Rechtsträger bzw. deren Einrichtungen zur zentralen Aufgabe und nennt die dafür notwendigen Bestandteile.
Diözesane Maßnahmen
Diese Maßnahmen werden diözesanweit für alle katholischen Träger im Bistum Hildesheim gleichermaßen durch die Rahmenordnung - Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenzgeregelt (z. B. erweitertes Führungszeugnis) und sollten im institutionellen Schutzkonzept mit aufgenommen werden.
Institutionelle Maßnahmen
Diese Maßnahmen (z. B. Risikoanalyse, Verhaltensregeln) bedürfen der träger- bzw. einrichtungsspezifischen Konkretisierung, weil die Rahmenbedingungen der einzelnen Arbeitsfelder sich sehr unterscheiden.