Was tun bei einem Verdachtsfall?

Nichts auf eigene Faust unternehmen!

  • Alle Handlungsschritte transparent machen Ruhe bewahren, besonnen handeln!
  • Keine überstürzten Aktionen.
  • Keine direkte Konfrontation des vermutlichen Täters mit dem Verdacht!

Zuhören, Vertrauen schenken und ernst nehmen!

  • Reagiere wertschätzend mit klaren sachlichen Bewertungen. Keine Überforderung!
  • Verhalten des potenziell Betroffenen jungen Menschen beobachten. Das Gespräch möglichst genau notieren!
  • Keine eigenen Ermittlungen zum Tathergang!
Eingerahmte Plastik eines Ohres hängt an einer Wand.
Abbild eines Telefonhörers mit Wählfeld.

Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren!

  • Keine eigenen Befragungen durchführen!
  • Keine Information an den/die vermutlichen Täter*in

Hilfe holen ist kein Verrat!

  • Sich mit einer Person des eigenen Vertrauens besprechen, ob die Wahrnehmungen geteilt werden.
  • Ungute Gefühle zur Sprache bringen und den nächsten Handlungsschritt festlegen. Mit dem Ansprechperson des Trägers (geschulte Fachkraft) Kontakt aufnehmen. Gegebenenfalls fachliche Beratung einholen.
  • Bei einem begründeten Verdacht eine Fachberatungsstelle oder eine Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII hinzuziehen. Sie schätzen das Gefährdungsrisiko ein und beraten bei weiteren Handlungsschritten.

Weiterleitung an die Ansprechpartnerin und Ansprechpartner des Bistums bzw. Jugendamt/Polizei

  • Zur Abwendung einer akuten Gefahr direkte Meldung an die Polizei.
  • Begründeten Verdacht gegen eine/n haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter*in umgehend der Ansprechpartnerin und Ansprechpartner bei Missbrauch des Bistums mitteilen.
  • Begründete Verdachtsfälle außerhalb kirchlicher Zusammenhänge dem örtlichen Jugendamt melden.

Ansprechpartnerin und Ansprechpartner des Bistums Hildesheim

Zur Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung

 

Nichtkirchliche Beratungsstellen