Was tun bei einem Verdachtsfall?
Nichts auf eigene Faust unternehmen!
- Alle Handlungsschritte transparent machen Ruhe bewahren, besonnen handeln!
- Keine überstürzten Aktionen.
- Keine direkte Konfrontation des vermutlichen Täters mit dem Verdacht!
Zuhören, Vertrauen schenken und ernst nehmen!
- Reagiere wertschätzend mit klaren sachlichen Bewertungen. Keine Überforderung!
- Verhalten des potenziell Betroffenen jungen Menschen beobachten. Das Gespräch möglichst genau notieren!
- Keine eigenen Ermittlungen zum Tathergang!

© Aka / pixelio.de
Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren!
- Keine eigenen Befragungen durchführen!
- Keine Information an den/die vermutlichen Täter*in
Hilfe holen ist kein Verrat!
- Sich mit einer Person des eigenen Vertrauens besprechen, ob die Wahrnehmungen geteilt werden.
- Ungute Gefühle zur Sprache bringen und den nächsten Handlungsschritt festlegen. Mit dem Ansprechperson des Trägers (geschulte Fachkraft) Kontakt aufnehmen. Gegebenenfalls fachliche Beratung einholen.
- Bei einem begründeten Verdacht eine Fachberatungsstelle oder eine Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII hinzuziehen. Sie schätzen das Gefährdungsrisiko ein und beraten bei weiteren Handlungsschritten.
Weiterleitung an die Ansprechpartnerin und Ansprechpartner des Bistums bzw. Jugendamt/Polizei
- Zur Abwendung einer akuten Gefahr direkte Meldung an die Polizei.
- Begründeten Verdacht gegen eine/n haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter*in umgehend der Ansprechpartnerin und Ansprechpartner bei Missbrauch des Bistums mitteilen.
- Begründete Verdachtsfälle außerhalb kirchlicher Zusammenhänge dem örtlichen Jugendamt melden.
Ansprechpartnerin und Ansprechpartner des Bistums Hildesheim
Zur Katholischen Ehe-, Familien- und Lebensberatung